Bei uns erhalten Sie professionelle Beratung und Unterstützung was Auswahl, Einführung und Inbetriebnahme einer festinstallierten Brandfrüherkennung betrifft. Natürlich stehen wir auch bei der Instandhaltung und Wartung zu Verfügung und sind in allen Projektphasen ein kompetenter Ansprechpartner für Sie.
01 Beratung
Um ein individuelles und optimales Konzept für eine festinstallierten Brandfrüherkennung zu entwickeln, benötigen wir von Ihnen die wesentlichen Projektinformationen wie etwa Schutzziele, Pläne, Brandschutzgutachten, Alarmweiterleitung, Umgebungsbedingungen, Termine, etc. Bei Bedarf greifen wir auf die Unterstützung von Feuerwehr, Fachplanern oder der Baubehörde zurück. Auf Wunsch erhalten Sie von uns auch eine Beratung direkt vor Ort. Basierend darauf erstellen wir Ihnen ein Angebot.
02 Planung
Wenn wir alle Projektinformationen gesammelt und aufbereitet haben, erfolgt die Zusammenstellung und Projektierung der für Sie passenden Brandmeldeanlage. Wir achten bei der Auswahl der richtigen Melder auch auf die relevanten Umgebungsdaten, damit keine Täuschungsalarme ausgelöst werden. Ebenfalls wichtig: die Handhabung der Alarmweiterleitung sowie der Support bei Evakuierungseinrichtungen.
03 Montage
In der Phase von Montage und Installation realisieren wir die Vorgaben aus der Projektierung. Das bedeutet wir montieren und befestigen Ihre BWA oder BMA mit allen Anlagenkomponenten und Meldern, programmieren die Brandmeldezentrale mit allen Ansteuerungen und nehmen die Anlage in Betrieb. Die Installation und Bauausführung wird durch unser eigenes qualifiziertes Brandschutz- und Montagepersonal gemäß den geltenden Normen durchgeführt.
04 Inbetriebnahme
Der letzte Schritt, nach der Montage der Brandmeldeanlage, ist die Inbetriebnahme und die Übergabe an den Betreiber. Um den einwandfreien Einsatz der Brandmeldeanlage und Ihrer Peripherie zu gewährleisten führen wir nach der Montage eine Prüfung durch. Diese Prüfung beinhaltet die Inbetriebnahme sowie eine Kontrolle aller mit der Brandmeldeanlage verbundenen Komponenten. Die Prüfung wird schriftlich dokumentiert und Sie erhalten von uns ein Inbetriebsetzungsprotokoll.
06 Instandhaltung
Instandhaltung bedeutet für uns die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen. Dazu gehören auch Management-Maßnahmen während des Lebenszyklus einer Gefahrenmeldeanlage zur Erhaltung oder Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustandes, so dass diese die geforderte Funktion erfüllen kann.
09 Begehung
Eine Begehung dient der Feststellung und Beurteilung von sichtbaren Störungen der Überwachungsaufgaben einer Gefahrenmeldeanlage, die nicht betriebsmäßig ausgewertet werden. Außerdem wird geprüft, ob Abweichungen von der im Sicherheitskonzept geforderten Funktion der Gefahrenmeldeanlage vorliegen. Der Betreiber muss regelmäßig Begehungen der von der GMA überwachten Sicherungsbereiche veranlassen. Diese sind von sachkundigen Personen GMA oder von Elektrofachkräften GMA auszuführen, um Einflüsse auf die Überwachungsaufgaben der GMA, festzustellen. Diesen Service können wir auf Wunsch ebenfalls übernehmen.