BWA und BMA: Zum Schutz für Menschen, Sachwerte & Gebäude

Warum Brandwarn- und Brandmeldeanlagen so wichtig sind

Brandfrüherkennung durch den richtigen Einsatz von Brandmeldeanlagen (BMA)

Brandmeldeanlagen (BMA) identifizieren eigenständig und ohne menschliche Hilfe einen sich entwickelnden Brand. Sie dienen der Gefahrenmeldung und sollen Rauch und Feuer frühzeitig erkennen, indem sie etwa Signale verschiedener Brandmelder empfangen, diese auswerten und eine der Situation erforderliche Reaktion auslösen.

 

Je nach Brandmeldeanlage werden Personen im Gebäude über einen Alarm auf eine drohende Gefahr hingewiesen. Progressivere Anlagen fordern zudem automatisch Hilfe an und mobilisieren Löschkräfte. in jedem Fall muss die BMA den gültigen Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen für Brandmeldeanlagen folgen, die gewährleisten sollen, dass die Anlagen stets funktionstüchtig und einsatzbereit sind.

Brandwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-2

Brandwarnanlagen (BWA)

Brandwarnanlagen als solche sind erst einmal bauordnungsrechtlich nicht gefordert. Ihre Verwendung kann jedoch zur Erreichung eines angemessenen Brandschutzes aus praktischen Gründen geboten sein. Die Schutzfunktion von Brandwarnanlagen besteht darin, Brände bereits in der Entstehungsphase des Brandes zu erkennen und zusätzliche Möglichkeiten einer effektiven Räumung zu unterstützen.
Zunächst sollen die Menschen in dem Objekt gewarnt werden, das durch die installierten Rauchmelder als Teil der Brandwarnanlage überwacht wird. Die Brandwarnanlage kann in baulichen Anlagen sinnvoll sein, die nicht über eine Brandmeldeanlage verfügen müssen, in denen aber dennoch Menschen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit untergebracht sind (z. B. Kindertagesstätten). Der Einsatz einer Brandwarnanlage kommt jedoch nur in Betracht, sofern die für die bauliche Anlage einschlägigen Vorgaben in dem jeweiligen Bundesland keine strengeren oder andere Anforderungen stellen.

Wir haben Brandwarnanlagen (BWA) der folgenden namhaften Hersteller im Portfolio

Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und VDE 0833-1 und VDE 0833-2

Brandmeldeanlagen (BMA)

Anwendungen & Differenzierung

Ist ein bauordnungsrechtliches Brandschutzkonzept gesetzlich gefordert, kommen in aller Regel Brandmeldeanlagen zum Einsatz. Neben Schutz von Personen haben sie auch die Aufgabe, Sachgegenstände zu überwachen. Im Unterschied zu einer Brandwarnanlage stößt eine Brandmeldeanlage nicht nur ein Alarmsignal aus, sondern wird gleichzeitig die Feuerwehr verständigt.

Funktion & Einsatzbereiche

Somit werden nicht nur Personen auf einen Brand aufmerksam und können das Gebäude schnell verlassen, sondern es machen sich auch gleichzeitig Brandschützer auf den Weg zum Feuer. Das ist vor allem dann ein Vorteil, wenn Sachgegenstände geschützt werden sollen. Beispielsweise im Bereich der Logistik oder in Bürogebäuden, wo besonders wertvolle Waren oder Geräte gelagert sind können und sich nachts oder an den Wochenenden niemand befindet, der auf einen reinen Alarm reagieren könnte.

 

Detektion & Information

Brandmeldeanlagen können auch über die reine Brandmeldung hinaus andere Gefahrensituationen schon in ihrer Entstehungsphase erkennen. Rauch, Wärme und Gase etwa, oder eine Kombination aus diesen Gefahren. Brandmelder werden optimal an die Gegebenheiten angepasst und unter Berücksichtigung einer möglichen Brandentwicklung in den Räumlichkeiten integriert – vorausgesetzt, die Installation wird von einem professionellen Errichterbetrieb durchgeführt.

Wir haben Brandmeldeanlagen (BMA) der folgenden namhaften Hersteller im Portfolio

Die Vorteile & Features unserer Brandfrüherkennungs-Systeme

Überzeugend

Frühzeitige Branderkennung

Leistungsfähige Brandmelder für eine früh­zeitige Branderkennung, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Um Sicherheit zu garantieren und Fehlalarme zu minimieren wird der verwendete Brandmelder perfekt auf die individuellen Gegeben­heiten des Objektes angepasst.

Schnelles Hilfegesuch

Brandmelde­anlagen informieren in Sekunden­schnelle die zuständige Feuerwehr. Dabei leitet die Brandmelde­rzentrale alle relevanten Informationen weiter, was eine schnelle Lokalisierung und Bekämpfung des Brandes erlaubt.

Zuverlässige Alarmierung

Warnungen retten Leben. Brandmelde­anlagen alarmiert Personen, die sich im Gebäude befinden. Dies erfolgt in der Regel über Sirenen und ermöglicht die schnelle und sichere Evakuierung.

Verhinderung der Brandausbreitung

Brandmeldeanlagen haben zum Ziel, eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Je nach Gebäude können sie beispiels­weise dafür sorgen, dass Rauch- und Wärmeabzüge geöffnet, Brand­schutz­türen geschlossen oder Maschinen abgeschaltet werden.

Direkte Informationen an die Feuerwehr

Brandmelde­anlagen sorgen für eine schnelle Lokalisierung des Brandes. Dazu wird in der Regel die Nummer sowie die Lage des alarmierenden Brandmelders über die Brandmelde­zentrale an die Feuer­wehr übermittelt.

Hier kommen festinstallierte Brandführerkennungssysteme zum Einsatz

Einsatzbereiche

In diesen Bereichen sind unsere festinstallierten Brandführerkennungssysteme relevant.

Versammlungsstätten

Gemäß § 20 Muster-Versammlungsstättenverordnung ist eine automatische Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen bei Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1000 m² Grundfläche notwendig.

Beherbergungsstätten

§ 9 Muster-Beherbergungsverordnung sieht eine Brandmelder-Überwachung der Rettungswege bei mehr als 60 Gastbetten vor; ansonsten manuelle auslösbare Alarmierungseinrichtungen.

Geschlossene Mittel- & Großgaragen

Eine Brandmeldeanlage ist gemäß § 17 Muster-Garagenverordnung erforderlich, wenn sie mit baulichen Anlagen oder Räumen in Verbindung steht, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.

Industriebauten

Der Einsatz einer Brandmeldeanlage in Industriebauten ermöglicht eine Vergrößerung der zulässigen Brandabschnittsfläche sowie eine Verlängerung der maximal zulässigen Rettungsweglänge.

Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen

Brandmeldeanlagen sind auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben sowie in Sonderbauten, für die ein bauordnungsrechtlich genehmigtes Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage vorsieht.

Hochhäuser

Für Hochhäuser ist gemäß Nr. 6.4 Muster-Hochhausrichtlinie eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen gefordert.

Verkaufsstätten

Gemäß § 20 Muster-Verkaufsstättenverordnung sind Handfeuermelder erforderlich mit unmittelbarer Weiterleitung an die Feuerwehr sowie bei Verkaufsstätten >2.000 m² Alarmierungseinrichtungen.

Schulen

Gemäß Schulbaurichtlinie Nr. 9 (MSchulbauR) ist in Schulen eine Hausalarmierung mit zentraler Auslösung gefordert.

Kindergärten
Hotels bzw. Heime

Brandwarnanlagen schützen Hotels bzw. Heime bis max. 60 Betten

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