Einsatzbereiche festinstallierter Brandfrüherkennungs-Systeme

Vielfältige Anwendungsszenarien für Brandmelde- und Brandwarnalagen

Warum Brandwarn- & Brandmeldeanlagen so wichtig sind

Verschiedene Einsatzbereiche

Brandmeldeanlagen und Brandwarnalagen können in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Brandwarnanlagen (BWA) sollen Brände zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit einem Alarm melden. Das Signal macht Menschen im jeweiligen Gebäude oder auf dem Gelände auf den beginnenden Brand aufmerksam und ermöglicht so eine schnelle Evakuierung.

 

Neben Schutz von Personen haben Brandmeldanlagen (BMA) auch die Aufgabe, Sachgegenstände zu überwachen. Sie kommen insbesondere auch bei der Abwesenheit von Personen zum Einsatz, denn im Unterschied zu einer Brandwarnanlage, stößt eine Brandmeldeanlage nicht nur ein Alarmsignal aus, sondern verständigt auch gleichzeitig die Feuerwehr.

In folgenden Bereichen kommen Brandwarn- und Brandmeldeanlagen zum Einsatz

Brandmeldeanlage
Versammlungsstätten

Gemäß § 20 Muster-Versammlungsstättenverordnung ist eine automatische Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen bei Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1000 m² Grundfläche notwendig.

Brandmeldeanlage
Beherbergungsstätten

§ 9 Muster-Beherbergungsverordnung sieht eine Brandmelder-Überwachung der Rettungswege bei mehr als 60 Gastbetten vor; ansonsten manuelle auslösbare Alarmierungseinrichtungen.

Brandmeldeanlage
Geschlossene Mittel- & Großgaragen

Eine Brandmeldeanlage ist gemäß § 17 Muster-Garagenverordnung erforderlich, wenn sie mit baulichen Anlagen oder Räumen in Verbindung steht, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.

Brandmeldeanlage
Industriebauten

Der Einsatz einer Brandmeldeanlage in Industriebauten ermöglicht eine Vergrößerung der zulässigen Brandabschnittsfläche sowie eine Verlängerung der maximal zulässigen Rettungsweglänge.

Brandmeldeanlage
Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen

Brandmeldeanlagen sind auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben sowie in Sonderbauten, für die ein bauordnungsrechtlich genehmigtes Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage vorsieht.

Brandmeldeanlage
Hochhäuser

Für Hochhäuser ist gemäß Nr. 6.4 Muster-Hochhausrichtlinie eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen gefordert.

Brandmeldeanlage
Verkaufsstätten

Gemäß § 20 Muster-Verkaufsstättenverordnung sind Handfeuermelder erforderlich mit unmittelbarer Weiterleitung an die Feuerwehr sowie bei Verkaufsstätten >2.000 m² Alarmierungseinrichtungen.

Brandwarnanlage & Brandmeldeanlage
Schulen

Gemäß Schulbaurichtlinie Nr. 9 (MSchulbauR) ist in Schulen eine Hausalarmierung mit zentraler Auslösung gefordert.

Brandwarnanlage & Brandmeldeanlage
Kindergärten
Brandwarnanlage & Brandmeldeanlage
Hotels bzw. Heime

bis max. 60 Betten

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir beraten Sie gerne persönlich zum richtigen festinstallierten Brandfrüherkennungs-System und beantworten Ihnen alle Fragen zu Ihrern individuellen Anforderungen.

Schreiben Sie uns!


Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Ihr Ansprechpartner