Festinstallierte Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen

Wir beraten Sie zu allen Themen rund um BMA und BWA

Diese Systeme für die Brandfrüherkennung
gibt es

BWA oder BMA?

Je nach Bedarf und Einsatzort ist für die Brandfrüherkennung entweder eine Brandwarnanlage (BWA) oder eine Brandmeldeanlagen (BMA) notwendig und sinnvoll. Durch unsere langjährigen Tätigkeit im Brandschutz sind wir bei C.M. Heim erfahrene Spezialisten und nach DIN 14675 zertifiziert. Neben mobilen bieten wir auch festinstallierte Brandmeldesysteme (FEBS) normativ an. Wir beraten Sie sehr gerne, welches System für Ihre individuellen Anforderungen die beste Lösung ist.

 

 

Brandwarnanlagen (BWA)

Brandwarnanlagen (BWA) sollen einen Brand zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennen und die anwesenden Personen warnen. Das Signal der Brandwarnanlagen macht Menschen aktiv, so dass Sie schnell die Möglichkeit haben, sich zu retten. Dies ermöglicht eine schnelle Evakuierung.

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Brandmeldeanlagen (BMA)  

Neben dem Schutz von Personen haben Brandmeldanlagen (BMA) die Aufgabe auch Sachwerte zu schützen. Im Unterschied zu einer Brandwarnanlage, alarmiert eine Brandmeldeanlage und verständigt automatisch die Feuerwehr.

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Wir haben Anlagen der folgenden namhaften Hersteller im Portfolio

Kaufen oder Mieten?

Sie haben die Wahl

Je nach Projekt kann es sich für Sie lohnen, eine Brandmeldeanlage zu kaufen oder zu mieten. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich zu unseren Produkten und einer optimalen Lösung für Ihren Bedarf.

Das spricht für den Kauf

  • freie Wahl des Dienstleisters
  • Anlage im eigenen Besitz

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Das spricht für die Miete

  • Anschaffung und normative Erneuerung
  • Ersatzteile und Meldertausch nach geltender Normen
  • baurechtliche Inspektion und Wartung
  • notwendige Sichtprüfung
  • sowie erforderliche wiederkehrende Prüfung durch Sachverständige

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Hier kommen festinstallierte Brandmelde- und Brandwarnalagen zum Einsatz

Einsatzbereiche

Für Sonderbauten gemäß Musterbauordnung (MBO) § 2 sind bauordnungsrechtliche Vorschriften erlassen, die den Einbau von Brandmeldeanlagen regeln. Abhängig von den in den Bundesländern eingeführten Sonderbauvorschriften sind Brandmeldeanlagen erforderlich:

Versammlungsstätten

Gemäß § 20 Muster-Versammlungsstättenverordnung ist eine automatische Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen bei Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1000 m² Grundfläche notwendig.

Beherbergungsstätten

§ 9 Muster-Beherbergungsverordnung sieht eine Brandmelder-Überwachung der Rettungswege bei mehr als 60 Gastbetten vor; ansonsten manuelle auslösbare Alarmierungseinrichtungen.

Geschlossene Mittel- & Großgaragen

Eine Brandmeldeanlage ist gemäß § 17 Muster-Garagenverordnung erforderlich, wenn sie mit baulichen Anlagen oder Räumen in Verbindung steht, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.

Industriebauten

Der Einsatz einer Brandmeldeanlage in Industriebauten ermöglicht eine Vergrößerung der zulässigen Brandabschnittsfläche sowie eine Verlängerung der maximal zulässigen Rettungsweglänge.

Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen

Brandmeldeanlagen sind auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben sowie in Sonderbauten, für die ein bauordnungsrechtlich genehmigtes Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage vorsieht.

Hochhäuser

Für Hochhäuser ist gemäß Nr. 6.4 Muster-Hochhausrichtlinie eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen gefordert.

Verkaufsstätten

Gemäß § 20 Muster-Verkaufsstättenverordnung sind Handfeuermelder erforderlich mit unmittelbarer Weiterleitung an die Feuerwehr sowie bei Verkaufsstätten >2.000 m² Alarmierungseinrichtungen.

Schulen

Gemäß Schulbaurichtlinie Nr. 9 (MSchulbauR) ist in Schulen eine Hausalarmierung mit zentraler Auslösung gefordert.

Kindergärten
Hotels bzw. Heime

Brandwarnanlagen schützen Hotels bzw. Heime bis max. 60 Betten

Von A bis Z: Unsere Services für festinstallierte Brandmelde- und Brandwarnanlagen

Services

Wir begleiten Sie in jeder Phase Ihres Projekts und bieten Ihnen als Projektpartner unsere Services an: Von der initialen Beratung und Abstimmung Ihrer Anforderungen bis zur Wartung und Instandhaltung.

1

Beratung

Auf Basis aller wesentlichen Projektinformationen (z.B. Schutzziele, Pläne, Brandschutzgutachten, Alarmweiterleitung, Umgebungsbedingungen, Termine) erstellen wir gemeinsam ein individuelles Konzept und entsprechendes Angebot.

2

Planung

Auf Grundlage der gelieferten Projektinformationen stellen wir die passende BMA oder BWA für Sie zusammen und machen Ihnen ein verbindliches Angebot. Dabei halten wir uns an die Planungsgrundlagen nach DIN 14675.

3

Montage

Die Montage der BMA oder BWA führen wir selbst in Anlehnung an die vorangegangene Planung durch. Unterstützung erfolgt dabei durch unsere kompetenten Partner und Fachbetriebe.

4

Schulung

Wir bieten unseren Kunden nach der Installation der Anlage professionelle Schulungen der Anlagen an. Ziel ist es, die sichere Funktion der Anlagen zu gewährleisten.

5

Wartung & Instandhaltung

Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen führt unser ausgebildetes Personal des technischen Kundendienstes durch. Hierfür werden die Intervalle nach DIN VDE 0833 durch uns betreut.

Antworten auf häufige Fragen zur festinstallierten BMA und BWA

FAQ

In den meisten Fällen sind Brandmeldeanlagen in Unternehmen behördlich vorgeschrieben. Insbesondere in gewerblichen Umfeldern sind BMA häufig zu finden. Im privaten Bereich erfolgt der Brandschutz mit Rauchwarnmeldern.

Die DIN 14675 beschreibt den fachgerechten Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen. Seit 2003 dürfen Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von spezialisierten Firmen geplant, installiert und gewartet werden. Wir von C.M. Heim sind gemäß der DIN 14675 zertifiziert - hier Zertifikat einsehen.

Nein, Rauchwarnmelder werden im privaten Haushalten zur lokalen Alarmierung eingesetzt.

Entsprechend der DIN 14675 muss bei einer Brandmeldeanlage vierteljährlich eine Inspektion gemacht werden. Wartungen sind einmal jährlich durchzuführen.

Die europäische Normenreihe DIN EN 54 beschreibt Bauprodukte von festinstallierten Brandmeldeanlagen.

Die Bedienung einer Brandmeldeanlage ist nur durch eine vorher eingewiesene Person zulässig. Das Eingreifen in die Anlage darf allgemein nur durch die Feuerwehr erfolgen.

Die DIN VDE 0833 ist die deutsche Anwendungsnorm für den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Ihr Ansprechpartner